Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für den Online-Ticketverkauf „Dorfrocker OpenAir 2026“ durch den Verein Freiwillige Feuerwehr Reichenschwand e.V.

Stand: 08.02.2026


1. Veranstalter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von Eintrittskarten (Tickets) über den Online-Shop der

Freiwillige Feuerwehr Reichenschwand e.V.
Nürnberger Straße 39
91244 Reichenschwand

vorstand@feuerwehr-reichenschwand.de

für das vom Verein veranstaltete einmalige Konzert am 04.06.202604.06.2026

Abweichende Bedingungen der Kundinnen und Kunden gelten nur, wenn der Verein diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.


2. Vertragsabschluss

(1) Die Präsentation der Tickets im Online-Shop stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.

(2) Mit Absenden der Bestellung gibt die Kundin/der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.

(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Verein die Bestellung per E-Mail bestätigt oder die Zahlung verarbeitet wurde.


3. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle angegebenen Preise sind Endpreise.

Ein gesonderter Ausweis der Umsatzsteuer erfolgt nicht, sofern der Verein als Veranstalter nicht umsatzsteuerpflichtig ist.

(2) Die Zahlung erfolgt über die im Online-Shop angebotenen Zahlungsmethoden.

(3) Der Versand der Tickets erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.


4. Versand und Lieferung der Tickets

(1) Die Tickets werden nach Zahlungseingang auf dem Postweg an die vom Kunden angegebene Lieferadresse versendet.

(2) Die Versandzeit beträgt in der Regel 3–7Werktage.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferadresse korrekt anzugeben.

(4) Sollte ein Ticket auf dem Postweg verloren gehen, wird der Verein nach Prüfung nach Möglichkeit Ersatz leisten. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht bei Verschulden des Kunden (z.B. falsche Adresse).


5. Freie Platzwahl / Stehplätze

(1) Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine Veranstaltung mit freier Platzwahl (Stehplätze).

(2) Ein Anspruch auf bestimmte Plätze oder Bereiche besteht nicht.


6. Kein Widerrufsrecht

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht beim Kauf von Tickets für Freizeitveranstaltungen mit festem Termin.

Eine Rückgabe oder Stornierung der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen.


7. Weiterverkauf von Tickets

(1) Der private Weiterverkauf von Tickets ist grundsätzlich gestattet.

(2) Der Weiterverkauf darf jedoch nur in kleinem Umfang erfolgen, maximal bis zu vier (4) Tickets pro Person.

(3) Ein gewerblicher Weiterverkauf sowie der Verkauf zu stark überhöhten Preisen ist untersagt.

(4) Der Verein behält sich vor, Tickets bei Verstößen gegen diese Regelung für ungültig zu erklären.


8. Absage oder Änderung der Veranstaltung

(1) Sollte die Veranstaltung aus Gründen abgesagt werden, die der Verein zu vertreten hat, wird der Ticketpreis erstattet.

(2) Weitere Ansprüche, insbesondere Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten, sind ausgeschlossen.

(3) Bei Verlegung des Termins behalten die Tickets grundsätzlich ihre Gültigkeit.


9. Einlass und Hausrecht

(1) Der Veranstalter übt das Hausrecht aus.

(2) Der Einlass kann verweigert werden, wenn

  • kein gültiges Ticket vorgelegt wird,
  • die betreffende Person eine Gefahr für andere darstellt,
  • gegen Anweisungen des Veranstalters verstoßen wird.

10. Haftung

(1) Der Verein haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verein nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.


11. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Ticketkaufs verarbeitet.

Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung auf der Website zu finden.


12. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Vereins.